Kinder- und Jugendzahnpflege (KJZ) Laufen

Das Kinder- und Jugendzahnpflegegesetz sieht vor, dass alle Kinder ab dem Eintritt in den Kindergarten bis zur Vollendung des 18.Altersjahres der KJZ beitreten können.

Mit dem Beitritt zur Kinder- und Jugendzahnpflege bieten die Zahnärzte und Zahnärztinnen zusammen mit der Stadt Laufen und dem Kanton folgende Dienstleistungen:

  • regelmässige Kontrolle der Zähne
  • vorbeugende Massnahmen gegen Karies und Parodontitis
  • Behandlung von Zahnstellungsanomalien
  • reduzierte Tarife gemäss Stadtreglement für alle notwendigen Behandlungen


Für sämtliche Behandlungen haben Sie freie Zahnarztwahl im ganzen Kanton Baselland. Zahnkontrollen bei keinem Laufner Schulzahnarzt organisieren die Eltern selbst. Zuzügler können jederzeit der KJZ beitreten, sofern sie von ihrem Zahnarzt eine Bestätigung beilegen, dass sie regelmässig in Kontrollen waren. Anmeldeformulare haben die Lehrpersonen oder können direkt beim KJZ verlangt werden

Kontakt
Für Fragen steht Ihnen gerne zur Verfügung:
Veronika Gashi, Tel. 061 766 33 80