Sprachfördergesetz BL

Sprachfördergesetz BL

Um Kinder mit Sprachförderbedarf besser zu erreichen, wurde am 14. September 2023 das neue Gesetz über die frühe Sprachförderung (GfS) einstimmig vom Landrat angenommen. Die Umsetzung und das in Kraft treten erfolgten am 1. September 2024. Ab Januar 2025 wird im Kanton Basel-Landschaft flächendeckend jedes Jahr eine Sprachstanderhebung bei allen im Kanton wohnhaften Kindern im Kalenderjahr vor dem Kindergarteneintritt durchgeführt.

Über untenstehende Links gelangen Sie zu allen Informationen betreffend dem Gesetz zur frühen Sprachförderung, welche der Kanton und die Gemeinde Laufen ausgeschalten haben.

Bei Fragen wenden Sie sich an die Ansprechperson der Gemeinde Laufen, Frau Alexandra Buser.

Der Link zur Gemeinde

https://www.laufen-bl.ch/leben/bildung/fruehe-sprachfoerderung.html/476

Der Link zum Kanton

https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/sicherheitsdirektion/generalsekretariat/fachbereich-familien/fruehe-sprachfoerderung