Schulhausordnung, Pausenregeln, Disziplinarordnung & Absenzenordnung

Schulhausordnung

1. Vor Schulbeginn und nach Schulschluss dürfen sich die Schülerinnen und Schüler auf dem Schulareal aufhalten.
2.
Die Schülerinnen und Schüler dürfen die Schulhäuser erst nach dem Ertönen der Schulhausglocke betreten.
- morgens ab 7.55 Uhr und nach der grossen Pause
- nachmittags ab 13.40 Uhr und nach der 15.15 Pause
3. Velos, Scooters und Trottinetts müssen bei den beiden Veloständern (hinter dem Schulhaus D und beim Jermannhaus) parkiert werden.
4. Auf dem Schulareal ist das Fahren mit Velo, Scooter, Trottinett, Inlineskates und anderen Rollgeräten ausserhalb der Unterrichtszeiten erlaubt. In den Schulgebäuden ist es verboten.
5. Im Unterricht und auf dem Schulhausareal sind private elektronische Geräte ausgeschaltet und versorgt.
6. Die Turnhalle und die Garderoben dürfen nur mit Erlaubnis der Lehrperson und Fachräume nur im Beisein der Lehrperson betreten werden.
7. In den Schulhäusern verhalten sich alle leise.
8. Zu Einrichtungen in und um die Schulhäuser wird Sorge getragen. Für Schäden haftet der Verursacher / die Verursacherin.
9. In allen Schulräumen tragen die Schülerinnen und Schüler Hausschuhe (ausgenommen von dieser Regel sind die Werkräume).
Schuhe und Jacken werden bei der Garderobe ordentlich deponiert.
- Gefundene Wertsachen werden im Lehrerzimmer aufbewahrt.
- Gefundene/liegengebliebene Kleidungsstücke und Schuhe werden in den Fundkisten des jeweiligen Schulhauses (A, B, C oder D) deponiert.
10. Hunde sind in den Schulhäusern nur in Absprache mit der Schulleitung erlaubt.
11. Ballspielen auf dem Pausenareal ist nur auf den dafür bestimmten Plätzen erlaubt. Ballspielen in den Schulhäusern ist nur mit Softbällen (Stoffbälle) gestattet.
12. Die grosse Pause verbringen die Schülerinnen und Schüler auf dem Pausenplatz.
13. Abfälle, PET-Flaschen, Karton, Papier, Glas und Aluminium werden in den dafür vorgesehenen Sammelstellen deponiert.
14. Die Liftbenützung ist für Schülerinnen und Schüler nur in Begleitung einer Lehrperson erlaubt.
15. Ab 17.00 Uhr sind alle Türen mit dem Schlüssel abzuschliessen.
16. Für die Pausenplatzregelung gelten die Weisungen im Anhang.

Pausenplatzregeln

  • Die Kinder verbringen die Pause draussen auf dem Pausenplatz. Ausgenommen davon sind Schülerinnen und Schüler, welche die Mediathek besuchen.
  • Die Pausenaufsicht erscheint pünktlich und trägt eine Warnweste.
  • Der Pausenplatz endet beim Jermannhaus vor den Veloständern.
  • Der Pausenplatz endet beim Schulhaus D am Ende des farbigen Zauns.
  • Die Treppen ausserhalb des Pausenplatzes und der Gittersteg beim Schulhaus C sind kein Aufenthaltsort.


Auf folgenden Plätzen darf mit Bällen gespielt werden:

  • Fussballwiese (siehe Benutzung der Fussballwiese)
  • Arena Schulhaus C: nur mit weichen Bällen.
  • Bei den Ping Pong Tischen ist „Wand ab“ erlaubt.
  • Arkade Schulhaus D: nur mit den Bällen aus dem Pausenplatzraum.

  • Der Platz und die Korbschaukel hinter dem Kindergarten sind während der Unterrichtszeit für die Kindergartenkinder reserviert.
  • Der Sandkasten darf während der Pause von den Kindergartenkindern und den Schulkindern benutzt werden.
  • Die schneeballfreie Zone befindet sich auf dem Pausenplatz D oberhalb der Arkade.
  • Es dürfen nirgendwo Steine geworfen werden.
  • Schneebälle und andere Gegenstände dürfen nicht auf die Strasse geworfen werden.
  • Es darf kein Wasser in Behältern vom Brunnen weg transportiert werden.
  • Bei Konflikten und Unstimmigkeiten können sich die Schülerinnen und Schüler an die Pausenaufsicht wenden.


Pausenplatzspiele

  • Es darf Material aus dem vorderen Teil des Pausenspieleraums ausgeliehen werden.
  • Zum Ausleihen muss ein Jeton abgegeben werden.
  • Pro Schülerin oder Schüler kann ein Gegenstand ausgeliehen werden.
  • Das Spielmaterial muss Ende Pause wieder zurückgebracht werden.


Haus D (Serafin) obere Ebene

  • Es darf kein Sand geworfen werden. Der Sand bleibt im Sandkasten.
  • Der Sand muss beim Betreten des Schulhauses von den Schuhen geklopft werden.


Pausenfussball:

Organisation Turnhalle

  • In der Turnhalle wird das von der Lehrperson angesagte Spiel gespielt.
  • Es gelten die Regeln der betreuenden Lehrperson. Spielverderber können von der betreuenden Lehrperson ausgeschlossen werden.
  • Das Znüni wird draussen gegessen.
  • Es wird gemeinsam aufgestellt und abgeräumt.


Benutzung der Fussballwiese bei trockenen Bodenverhältnissen

  • Die Aufsichtsperson entscheidet, ob die Rasenfläche betreten werden kann.
  • Sie trägt eine „Warnweste“.
  • Die Aufsichtsperson begleitet die Schülerinnen und Schüler über die Strasse zum Fussballplatz und zurück.
  • Beim Verlassen der Fussballwiese wird der Abfall mitgenommen.

Die Einteilung der Klassen von Montag bis Freitag für die Fussballwiese oder für die Turnhalle im Winter wird jedes Schuljahr abhängig vom Stundenplan neu vorgenommen.

Regelungen für den Pausenhof 6. Klassen:

Die Einteilung der einzelnen Klassen von Montag bis Freitag wird jedes Jahr abhängig vom Stundenplan neu vorgenommen.

  • Die Schülerinnen und Schüler kennen die Regeln. Lehrpersonen dürfen den Raum nur in Notfällen betreten.
  • Die Schülerinnen und Schüler entscheiden sich vor der Pause, wo sie diese verbringen möchten, damit ein Wechsel der Pausenplatzorte während der Pause vermieden werden kann.


Aktualisiert am PSZ-Konvent vom 22.10.2018

Aktualisiert am Gesamtkonvent vom 19.08.2019

Ergänzt am PSZ-Konvent vom 19.10.2020

Aktualisiert am GK 08.09.2023

Disziplinarordnung

Grundlagen
Bildungsgesetz: § 90 Verordnung für Kindergarten und Primarschule: § 71-72 Handbuch für Schulräte und Schulleitungen Baselland

Grundsatz
Disziplinarmassnahmen gegenüber Schülerinnen und Schüler sollen erzieherisch wirken, verhältnismässig und alters- bzw. stufengemäss angepasst sein.

  • Jeder Schüler und jede Schülerin hat das Recht angehört zu werden.
  • Vor der Verfügung von Disziplinarmassnahmen durch die Schulleitung und den Schulrat sind auch die Erziehungsberechtigten anzuhören.
  • Wenn SchülerInnen aus mehreren Klassen in einen Konflikt involviert sind, sprechen sich die Lehrpersonen über das Vorgehen und allfällige Massnahmen ab.
  • Klasseninterne Disziplinarmassnahmen sollen allen Lehrpersonen der Klasse bekannt sein und wenn nötig im pädagogischen Klassenteam besprochen werden.


Massnahmen der Lehrerinnen und Lehrer
Lehrerinnen und Lehrer können insbesondere folgende Massnahmen ergreifen:

  • Mündliche Ermahnung
  • Zusätzliche Hausaufgaben
  • Kurze Wegweisung vom Unterricht (z.B. vor die Tür oder in eine andere Klasse schicken)
  • Nachsitzen in der schulfreien Zeit (max. 2 Stunden)
  • Aussprache mit den Erziehungsberechtigten
  • Schriftlicher Verweis zuhanden der Erziehungsberechtigten
  • Vorübergehendes Einziehen von Gegenständen (Rückgabe spätestens am Ende desselben Tages)
  • Einbezug der Schulleitung (siehe Vorgehenskaskade bei Disziplinarproblemen)


Massnahmen der Schulleitung
Die Schulleitung kann folgende Massnahmen ergreifen:

  • Schriftliche oder mündliche Verwarnung zuhanden der Erziehungsberechtigten
  • Absprache mit den Erziehungsberechtigten
  • Zusätzliche Arbeit in der schulfreien Zeit (auch ausserhalb der Schulareals)
  • Befristeter Ausschluss vom Unterricht oder von einzelnen Fächern
  • Versetzung in eine andere Klasse
  • Androhung des Antrages an den Schulrat auf längerfristigen Schulausschluss (TimeOut) und Ausführung des Antrages
  • Androhung einer Meldung an die KESB und Ausführung der Meldung


Massnahmen des Schulrates
Der Schulrat kann auf Antrag der Schulleitung für Schülerinnen und Schüler einen befristeten Schulausschluss von bis zu acht Wochen anordnen (TimeOut; Kostengutsprache durch die Gemeinde). Der Schulrat kann auf Antrag der Schulleitung und in Absprache mit der KESB fehlbare SuS aus der Schule ausschliessen.

Absenzenordnung Primarstufe Laufen

Foto Inhalt

Schulhaus und Pausenplatzregeln für die Schulkinder

Wir gehören alle zusammen. Darum nehmen wir Rücksicht aufeinander und halten uns an

folgende Regeln:

Allgemein

* Wir gehen respektvoll miteinander um.

* Wir grüssen einander.

* Ich befolge die Anweisungen aller Lehrpersonen.

* Ich trage Sorge zu unserem Schulhaus.

* Ich bin leise im Schulhaus.

* Ich räume meinen Abfall weg.

* Auf dem gesamten Schulareal sind elektronische Geräte ausgeschaltet.

In der Pause

* Alle dürfen mitspielen.

* Die Pause verbringe ich im Freien. Ich bleibe auf dem Schulareal oder in der

Mediathek.

* Das Znüni esse ich auf dem Pausenplatz.

* Ich werfe keine Steine und keinen Sand. Schneebälle darf ich auf dem unteren

Pausenplatz werfen.

* Ausgeliehene Pausenspiele bringe ich zurück.

* Die Pausenaufsicht hilft mir bei Problemen, die ich nicht alleine lösen kann.